Impressum

silent studio AG
Agency for Creative Direction
and Brand Identity

Sinserstrasse 2
6330 Cham
Switzerland

T +41 41 541 55 60
Enable JavaScript to view protected content.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der silent studio AG, Cham

1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die Beziehungen zwischen Ihnen als unserem Kunden ("Kunde") und der silent studio AG. Mit der Annahme einer Offerte (oder einer Auftragsbestätigung) akzeptiert der Kunde die AGB. Die AGB der silent studio AG werden auf diese Weise zum integrierenden Vertragsbestandteil. Die AGB finden auf alle künftigen Verträge zwischen der silent studio AG und dem Vertragspartner Anwendung. Widersprechen sich die AGB und der Vertragstext (z.B. in der Offerte, Auftragsbestätigung etc.), geht der Vertrag vor. Einzelne Widersprüche zwischen den AGB und dem Vertrag beschlagen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen in den AGB nicht.

2. Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt mit dem Akzept der Offerte zustande. Für den Inhalt, Umfang und Ausführung der zu erbringenden Leistungen ist der Vertrag massgebend. Die Offerte beinhaltet eine ungefähre Preisbestimmung (vgl. Ziffer 4 Abs. 2) und ist für die Dauer von 30 Tagen ab Erstellungsdatum gültig. Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung der Offerte zu laufen. Die Frist ist gewahrt, wenn die Annahmeerklärung am letzten Tag der Frist bei der silent studio AG eingetroffen ist.

3. Änderungen des Vertrages
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Anweisungen, welche eine Änderung des Vertrages nach sich ziehen, schriftlich zu erfolgen haben und zu Preis- oder Terminanpassungen führen können. Die silent studio AG informiert den Kunden über etwaige Änderungen nach Erhalt einer schriftlichen Bestätigung.

4. Preise
Alle Preise verstehen sich in CHF (Schweizer Franken). Die offerierten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich MWST. Die silent studio AG hat das Recht, den Preis nach Massgabe des Wertes der Arbeit und ihrer Aufwendungen festzusetzen. Dies gilt insbesondere, wenn die Offerte auf einer ungefähren Preisbestimmung beruhte

5. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag wird innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Der letzte Tag der Zahlungsfrist ist als Verfallstag zu betrachten. Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

6. Beizug von Dritten
Die silent studio AG darf, im Auftrag und nach Absprache mit dem Kunden (E-Mail reicht aus, vgl. untenstehend Ziffer 17), Drittparteien hinzuziehen. Die Rechnungsstellung der Drittpartei erfolgt entweder direkt an den Kunden oder wird über die Rechnungsstellung der silent studio AG weiterverrechnet. Die silent studio AG haftet nicht für Fehler und Unterlassungen von Drittparteien.

7. Liefer- und Abgabefristen
Fest zugesicherte Liefer- und Abgabetermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Manuskripte oder Daten usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt verfügbar sind. Sind diese Unterlagen bis zum vereinbarten Termin nicht verfügbar, so ist die silent studio AG nicht mehr an die vereinbarte Liefer- und Abgabefrist gebunden.

8. Geistiges Eigentum
Das geistige Eigentum an allen von der silent studio AG geschaffenen Werken gehört unabhängig von der Schutzfähigkeit der silent studio AG. Der Kunde ist ohne Einverständnis der silent studio AG beispielsweise nicht berechtigt, Änderungen an den betreffenden Werken vorzunehmen.

9. Nutzungsrechte
Soweit nicht anders vereinbart, gewährt die silent studio AG dem Kunden nach vollständiger Bezahlung des Honorars ein Recht zur Nutzung der von der silent studio AG oder Dritten in Erfüllung des durch den Vertrag geschaffenen Werkes / Ergebnisses (Werbemittel, Design, grafische Entwürfe und Skizzen, Texte, Bilder, Fotos, filmische Arbeiten, Analysen, Software- Applikationen, Töne, Animationen etc.). Sachlich und zeitlich ist dieses Nutzungsrecht auf den in der Offerte festgelegten Umfang bzw. die Erfüllung des Zwecks des Vertrages beschränkt. Die Nutzungsrechte dürfen ohne Rücksprache mit und Genehmigung der silent studio AG nicht an Dritte weitergegeben werden. Das geistige Eigentum an den Werken verbleibt bei der silent studio AG (vgl. Ziffer 8). Die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes, das dem Kunden im Rahmen von Präsentationen (z.B. Pitches) zur Kenntnis gebracht wird, erfordert die vorgängige schriftliche Zustimmung der silent studio AG. Die Abgeltung allfälliger Rechte Dritter an geistigem Eigentum (z.B. Rechte Dritter an verwendetem Bildmaterial) ist Sache des Kunden. Die silent studio AG kann eine hierfür bezahlte Entschädigung dem Kunden weiterverrechnen. Bei langfristig genutzten Werbemitteln (Logos, Claims, Slogans, Erscheinungsbilder etc.) verlangt die silent studio AG vom Kunden ein Nutzungshonorar. Jede widerrechtliche Nutzung von geistigem Eigentum durch den Kunden löst zugunsten der silent studio AG eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 10‘000.00 aus. Vorbehalten bleibt die Geltendmachung von Schadenersatz und/oder entgangenem Gewinn.

10. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen über die jeweiligen Geschäftsvorgänge der anderen Partei geheim zu halten. Ausgenommen sind Informationen, welche öffentlich zugänglich und bekannt sind.

11. Datenschutz
Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten (Bilder, Texte, Personendaten) werden in dem für die Umsetzbarkeit des Vertrages nötigen Umfang unter Beachtung des Datenschutzgesetzes bearbeitet.

12. Aufbewahrung und Vernichtung von Daten
Die silent studio AG stellt sicher, dass alle Daten, die den Vertrag betreffen, bis zu dessen Erfüllung verfügbar sind. Falls nichts anderes vereinbart wurde, ist die silent studio AG nicht zur Aufbewahrung über die Erfüllung des Vertrages hinaus verpflichtet. Nach Ablauf der gesetzlichen und/oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten darf die silent studio AG die Daten (analog und digital) des Kunden vernichten. Die silent studio AG ist zudem nicht verpflichtet, ihre internen Notizen und Unterlagen aufzubewahren. Erstellungs- und Druckdaten werden bis maximal 5 Jahre nach Auftragsabschluss bei der silent studio AG aufbewahrt und gesichert. Daten werden nur gegen eine schriftliche Abmachung herausgegeben. Das geistige Eigentum verbleibt bei der silent studio AG.

13. Daten und Registrierung
Die silent studio AG ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden alle Arbeitsergebnisse (offene Daten) dem Kunden zu übergeben, sofern er für die entsprechenden Nutzungsrechte und die das Projekt betreffende Entschädigung vollständig bezahlt hat. Die für den Kunden notwendigen Logins (z.B. Social Media Accounts), Marken, Designs oder Domainnamen, die die silent studio AG registriert hat, müssen auf Anfrage des Kunden ausgehändigt oder übertragen werden.

14. Haftung / Gut zum Druck
Die silent studio AG haftet ausschliesslich für Schäden, die durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zur Endfertigung zugestellten Unterlagen (auf Fehler) zu prüfen. Das «Gut zum Druck» ist vom Kunden zu bestätigen. Für Fehler, die vom Kunden übersehen werden, übernimmt die silent studio AG keine Haftung

15. Abtretung
Der Kunde darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der silent studio AG die sich aus dem Vertrag ergebenden Forderungen, Ansprüche und Berechtigungen nicht abtreten.

16. Gerichtsstand
Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der silent studio AG zuständig. Anwendbar ist schweizerisches Recht.

17. Salvatorische Klausel / Form
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages (einschliesslich der AGB) ungültig, unwirksam oder nichtig sein, beschlägt dies die Gültigkeit des Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich diesfalls, die nicht anwendbare Bestimmung durch eine wirtschaftlich nahekommende Bestimmung zu ersetzen. Dasselbe gilt auch für das Schliessen allfälliger Vertragslücken. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages (unter Einschluss dieser AGB), einschliesslich dieser Ziffer, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Dabei legen die Parteien fest, dass die Schriftform auch eingehalten ist, wenn Abreden mittels E-Mail getroffen werden.